Verkehrswertgutachten

← Alle Gutachtenarten

Ermittlung des Marktwerts (Verkehrswerts) einer Immobilie nach ImmoWertV – für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Finanzierungsentscheidungen. Gerichtsfest und bankensicher.

Wann Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie – zur fairen Preisfindung
  • Erbschaft oder Erbauseinandersetzung – für die Wertermittlung im Nachlass
  • Scheidung – zur Vermögensaufteilung
  • Finanzierung – als Grundlage für Bankgespräche
  • Gerichtsverfahren – als gerichtsfestes Gutachten

Der Ablauf

1

Erstgespräch

Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens und des Objekts.

2

Unterlagen

Beschaffung von Grundbuchauszug, Bauplänen, Flurkarte und weiteren Objektunterlagen.

3

Ortstermin

Besichtigung, Aufmaß und Dokumentation der Immobilie vor Ort.

4

Wertermittlung

Anwendung des passenden Verfahrens (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren je nach Objektart).

5

Übergabe

Erstellung des Gutachtens, Erläuterung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen.

Kosten

Als Mitglied (Anwärter) des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS e.V.) berechnen wir unsere Honorare nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024. Es handelt sich um eine unverbindliche Empfehlung – das konkrete Honorar hängt vom individuellen Aufwand ab und wird vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Unser Sachverständigenprofil finden Sie im Sachverständigenverzeichnis Sachsen.

Verkehrswert der Immobilie Honorar ab (inkl. 19% USt.)
bis 150.000 € 2.737,00 €
bis 300.000 € 3.094,00 €
bis 500.000 € 3.451,00 €
bis 1.000.000 € 4.165,00 €
bis 2.000.000 € 5.593,00 €
bis 5.000.000 € 9.401,00 €
darüber auf Anfrage

Zuschläge möglich bei Besonderheiten (z.B. Rechte/Belastungen, mehrere Baukörper, Dringlichkeit) gemäß BVS-Honorarrichtlinie.

Häufige Fragen (FAQ)

Unsere Gutachten werden nach den anerkannten Bewertungsstandards (ImmoWertV) erstellt und sind auf eine Anerkennung durch Finanzamt, Banken und Gerichte ausgelegt.

Das hängt von Objektart und Umfang ab und wird Ihnen im Erstgespräch konkret genannt.

Für die Besichtigung ist in der Regel ein Termin vor Ort oder mit einer bevollmächtigten Person notwendig.

Das Erstgespräch und die erste Einschätzung sind für Sie kostenlos.

Kostenlose Einschätzung anfragen →

error: