Verkehrswertgutachten
Ermittlung des Marktwerts (Verkehrswerts) einer Immobilie nach ImmoWertV – für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Finanzierungsentscheidungen. Gerichtsfest und bankensicher.
Wann Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie – zur fairen Preisfindung
- Erbschaft oder Erbauseinandersetzung – für die Wertermittlung im Nachlass
- Scheidung – zur Vermögensaufteilung
- Finanzierung – als Grundlage für Bankgespräche
- Gerichtsverfahren – als gerichtsfestes Gutachten
Der Ablauf
Erstgespräch
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens und des Objekts.
Unterlagen
Beschaffung von Grundbuchauszug, Bauplänen, Flurkarte und weiteren Objektunterlagen.
Ortstermin
Besichtigung, Aufmaß und Dokumentation der Immobilie vor Ort.
Wertermittlung
Anwendung des passenden Verfahrens (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren je nach Objektart).
Übergabe
Erstellung des Gutachtens, Erläuterung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen.
Kosten
Als Mitglied (Anwärter) des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS e.V.) berechnen wir unsere Honorare nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024. Es handelt sich um eine unverbindliche Empfehlung – das konkrete Honorar hängt vom individuellen Aufwand ab und wird vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Unser Sachverständigenprofil finden Sie im Sachverständigenverzeichnis Sachsen.
| Verkehrswert der Immobilie | Honorar ab (inkl. 19% USt.) |
|---|---|
| bis 150.000 € | 2.737,00 € |
| bis 300.000 € | 3.094,00 € |
| bis 500.000 € | 3.451,00 € |
| bis 1.000.000 € | 4.165,00 € |
| bis 2.000.000 € | 5.593,00 € |
| bis 5.000.000 € | 9.401,00 € |
| darüber | auf Anfrage |
Zuschläge möglich bei Besonderheiten (z.B. Rechte/Belastungen, mehrere Baukörper, Dringlichkeit) gemäß BVS-Honorarrichtlinie.