RND-Gutachten (Restnutzungsdauer)
Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie zur Optimierung der steuerlichen Abschreibung (AfA). Vom Finanzamt anerkannt.
Worum es geht
Als Abschreibung (AfA) bezeichnet man die steuerlich anerkannte Wertminderung Ihrer vermieteten Immobilie. Ohne Gutachten setzt das Finanzamt pauschal 2% bzw. 2,5% Abschreibung an – das entspricht einer angenommenen Nutzungsdauer von 50 bzw. 40 Jahren. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie die tatsächliche, oft kürzere Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nach und können dadurch einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag ansetzen.
Beispielrechnung (illustrativ)
Immobilienwert 200.000 € · Gebäudeanteil 160.000 € (80%)
Restnutzungsdauer Finanzamt: 50 Jahre
Abschreibung: 2% p.a.
Abschreibungssumme: 3.200 € / Jahr
Restnutzungsdauer lt. Gutachten: 27 Jahre*
Abschreibung: 3,7% p.a.
Abschreibungssumme: 5.920 € / Jahr
*Beispielhafter Wert zur Veranschaulichung der Methodik – die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie hängt von Baujahr, Zustand und Modernisierungen ab und wird individuell ermittelt.
Der Ablauf
Erstgespräch
Kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Objektdaten.
Objektprüfung
Prüfung von Baujahr, Bauzustand und durchgeführten Modernisierungen.
Besichtigung
Vor-Ort-Termin zur Feststellung des tatsächlichen Gebäudezustands.
Gutachten
Erstellung des Kurzgutachtens mit sachverständiger Begründung der Restnutzungsdauer.
Einreichung
Sie reichen das Gutachten bei Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater ein.
Kosten
Für RND-Gutachten existiert keine allgemeine Honorartabelle wie bei Verkehrswertgutachten – das Honorar richtet sich nach Objekt und Aufwand und wird Ihnen im kostenlosen Erstgespräch als individuelles Angebot genannt.