RND-Gutachten (Restnutzungsdauer)

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Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie zur Optimierung der steuerlichen Abschreibung (AfA). Vom Finanzamt anerkannt.

Worum es geht

Als Abschreibung (AfA) bezeichnet man die steuerlich anerkannte Wertminderung Ihrer vermieteten Immobilie. Ohne Gutachten setzt das Finanzamt pauschal 2% bzw. 2,5% Abschreibung an – das entspricht einer angenommenen Nutzungsdauer von 50 bzw. 40 Jahren. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie die tatsächliche, oft kürzere Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nach und können dadurch einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag ansetzen.

Beispielrechnung (illustrativ)

Immobilienwert 200.000 € · Gebäudeanteil 160.000 € (80%)

Ohne Gutachten

Restnutzungsdauer Finanzamt: 50 Jahre
Abschreibung: 2% p.a.
Abschreibungssumme: 3.200 € / Jahr

Mit Gutachten

Restnutzungsdauer lt. Gutachten: 27 Jahre*
Abschreibung: 3,7% p.a.
Abschreibungssumme: 5.920 € / Jahr

*Beispielhafter Wert zur Veranschaulichung der Methodik – die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie hängt von Baujahr, Zustand und Modernisierungen ab und wird individuell ermittelt.

Der Ablauf

1

Erstgespräch

Kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Objektdaten.

2

Objektprüfung

Prüfung von Baujahr, Bauzustand und durchgeführten Modernisierungen.

3

Besichtigung

Vor-Ort-Termin zur Feststellung des tatsächlichen Gebäudezustands.

4

Gutachten

Erstellung des Kurzgutachtens mit sachverständiger Begründung der Restnutzungsdauer.

5

Einreichung

Sie reichen das Gutachten bei Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater ein.

Kosten

Für RND-Gutachten existiert keine allgemeine Honorartabelle wie bei Verkehrswertgutachten – das Honorar richtet sich nach Objekt und Aufwand und wird Ihnen im kostenlosen Erstgespräch als individuelles Angebot genannt.

Häufige Fragen (FAQ)

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste zur RND-Ersteinschätzung.

Unsere RND-Gutachten sind auf eine Anerkennung durch das Finanzamt ausgelegt. Bisher hatten wir keine Ablehnung eines Gutachtens durch das Finanzamt.

Ja – unter nutzungsdauergutachten.de finden Sie weitere Informationen und können direkt eine Ersteinschätzung anfordern.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen →

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