Mietwertgutachten

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Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohn- und Gewerberaum – z.B. bei Mieterhöhungen, Neuvermietung oder Streitfällen.

Wann Sie ein Mietwertgutachten benötigen

  • Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
  • Neuvermietung – zur marktgerechten Mietpreisfindung
  • Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter
  • Gewerbemietverhältnisse ohne aussagekräftigen Mietspiegel

Der Ablauf

1

Erstgespräch

Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens.

2

Objektaufnahme

Erfassung von Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie.

3

Vergleichsanalyse

Abgleich mit Mietspiegel bzw. Marktdaten der Region, inkl. Zu-/Abschlägen nach Ausstattung.

4

Gutachten & Übergabe

Erstellung des Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Kosten

Als Mitglied (Anwärter) des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS e.V.) berechnen wir unsere Honorare nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024.

Für übliche und standardisierte Miethöhegutachten (Wohn- und Gewerberaum) berechnen wir das Honorar nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 3.570,00 € (inkl. 19% USt.) gemäß BVS-Honorarrichtlinie.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, unsere Mietwertgutachten sind auf eine Verwendung in Mieterhöhungsverfahren und Streitfällen ausgelegt.

Für die Objektaufnahme ist in der Regel ein Termin vor Ort notwendig.

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