Mietwertgutachten
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohn- und Gewerberaum – z.B. bei Mieterhöhungen, Neuvermietung oder Streitfällen.
Wann Sie ein Mietwertgutachten benötigen
- Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
- Neuvermietung – zur marktgerechten Mietpreisfindung
- Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter
- Gewerbemietverhältnisse ohne aussagekräftigen Mietspiegel
Der Ablauf
Erstgespräch
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens.
Objektaufnahme
Erfassung von Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie.
Vergleichsanalyse
Abgleich mit Mietspiegel bzw. Marktdaten der Region, inkl. Zu-/Abschlägen nach Ausstattung.
Gutachten & Übergabe
Erstellung des Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Kosten
Als Mitglied (Anwärter) des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS e.V.) berechnen wir unsere Honorare nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024.
Für übliche und standardisierte Miethöhegutachten (Wohn- und Gewerberaum) berechnen wir das Honorar nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 3.570,00 € (inkl. 19% USt.) gemäß BVS-Honorarrichtlinie.